Energie- und Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt David Engel

Leistungen

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Energie-, Wirtschafts- und Umweltrecht unterstütze ich Unternehmen, Stadtwerke und öffentliche Auftraggeber in allen rechtlichen Fragen rund um Projekte, Verträge und Streitigkeiten. Die folgenden Leistungen bilden den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit:


Konfliktlösung & Prozessvertretung

Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten – insbesondere bei Vertrags- und Lieferstreitigkeiten, Gewährleistungs- und Leistungsstörungen sowie Schadensersatz- und Haftungsfragen im Energie- und Industriekontext.

Gerade bei komplexen Streitigkeiten im Energierecht – etwa zu Redispatch 2.0 oder Konzessionsverfahren – profitieren Sie von meiner Branchenkenntnis, meiner Erfahrung aus der Unternehmenspraxis und meiner gerichtlichen Prozessführung.

Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.



Vertragserstellung- prüfung- und verhandlung

Ich erstelle für Sie Vertragsmuster, prüfe Ihre Entwürfe und begleite Ihre Vertragsverhandlungen – vom Power Purchase Agreement über Energieeinkaufs- und Lieferverträge bis hin zu Projekt- und Kooperationsverträgen. Durch meine Erfahrung als Unternehmensjurist berate ich Sie zudem zu Musterverträgen und Verhandlungen im Einkaufs- und Transportbereich. 

Die Abrechnung erfolgt projektbezogen – zum Beispiel pauschal, gestaffelt nach Projektmeilensteinen oder auf Stundenbasis.



Workshops, Seminare und Vorträge

Ich führe ganztägige Workshops oder kompakte Seminare zu energie- und wirtschaftsrechtlichen Themen sowie zu vergabe- und beihilferechtlichen Fragestellungen durch. Zu den aktuellen Schwerpunkten gehören:

  • Aufbau, Risiken und Vertragsgestaltung von Power Purchase Agreements (PPA)
  • Erneuerbare-Energien-Projekte – von der ersten Idee bis zur Einspeisung
  • Rechtlicher Rahmen für CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU/CCS) sowie grünen und blauen Wasserstoff (RFNBO und Low Carbon)
  • Konzessionsverfahren
  • Vergaberecht

Die Abrechnung erfolgt pauschal auf Stunden- oder Tagesbasis.



Ausschreibungsverfahren

Ich berate Kommunen, Stadtwerke und öffentliche Unternehmen in Vergabe- und Konzessionsverfahren – von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur rechtssicheren Dokumentation. Dazu gehören die Gestaltung der Vergabeunterlagen, die Prüfung von Angeboten, die Kommunikation mit Bietern sowie die Begleitung von Nachprüfungsverfahren.
Im Bereich der Energiewirtschaft unterstütze ich insbesondere bei Konzessionsvergaben – sowohl auf kommunaler Seite als auch auf Seiten der Netzbetreiber.

Die Abrechnung erfolgt projektbezogen – zum Beispiel pauschal, gestaffelt nach Projektmeilensteinen oder auf Stundenbasis.



Projektbegleitung

Ich unterstütze Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der rechtlichen Begleitung von Energie- und Infrastrukturprojekten. Dazu gehören die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Bewertung regulatorischer Anforderungen sowie die Abstimmung mit beteiligten Partnern und Behörden. Auch in komplexen Projektphasen – etwa bei Verzögerungen, Leistungsstörungen, Nachtragsverhandlungen – stehe ich beratend zur Seite.

Mein Beitrag ist dabei ausschließlich rechtlicher und beratender Natur. Eine Beratung zu projektspezifischen, wirtschaftlichen, technischen oder operativen Fragen der Industriegasebranche kann nicht angeboten werden.

Die Abrechnung erfolgt projektbezogen – zum Beispiel pauschal, gestaffelt nach Projektmeilensteinen oder auf Stundenbasis.



Einzelrechtsfragen und laufende Beratung

Ich berate laufend zu Rechtsfragen im Energie-, Wirtschafts-, Umwelt- und öffentlichen Wirtschaftsrecht. Die Bandbreite reicht von kurzfristigen Einschätzungen in Telefon- oder Videokonferenzen über schriftliche Stellungnahmen zu komplexen Spezialthemen bis hin zu Gutachten für die interne Verwendung oder zur Vorlage bei Behörden und Geschäftspartnern.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis oder pauschal. Auch die Vereinbarung eines monatlichen oder jährlichen Beratungskontingents ist möglich.